Stand: 9. Februar 2026
Eine Reisevollmacht ist ein schriftliches Dokument, mit dem die sorgeberechtigten Elternteile bestätigen, dass ihr Kind mit einer bestimmten Begleitperson ins Ausland verreisen darf. Sie dient damit als Einverständniserklärung, die die notwendige Zustimmung der Eltern in einem klaren, überprüfbaren und behördentauglichen Format festhält. Die Reisevollmacht zeigt den Grenzbeamtinnen und Grenzbeamten, dass die Reise des Kindes rechtlich zulässig ist und keine Verletzung des Sorgerechts vorliegt.
Bei Auslandsreisen ist die eindeutige Form dieser Zustimmung wichtig. Viele Staaten verlangen die Vorlage einer solchen Reisevollmacht, um Missverständnisse an Grenzen zu vermeiden und sicherzustellen, dass das Kind nicht gegen den Willen der Sorgeberechtigten reist. In einigen Ländern muss die Reisevollmacht zusätzlich eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift enthalten. Diese Beglaubigung bestätigt die Echtheit der Unterschrift. Mit einer klar formulierten und korrekt ausgestellten Reisevollmacht erfüllen Eltern die Anforderungen vieler Staaten für die Ein- und Ausreise Minderjähriger und reduzieren das Risiko von Verzögerungen an Grenzkontrollen deutlich.
Eine Reisevollmacht ist in mehreren Situationen erforderlich oder zumindest empfohlen:
Viele Länder setzen voraus, dass Minderjährige eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten mitführen, wenn sie ohne Eltern reisen.
Reisen mit nur einem Elternteil
Reist eine Familie getrennt voneinander, können Grenzbehörden verlangen, dass der zweite Elternteil der Reise schriftlich zustimmt. Das gilt besonders bei abweichenden Nachnamen.
Reisen mit Großeltern, Familienangehörigen oder Freunden
Organisierte Gruppenreisen
Sprachreisen, Klassenfahrten und Vereinsfahrten erfordern fast immer eine Einverständniserklärung. Schulen und Organisationen geben oft eigene Formulare aus.
Reisen in Länder mit besonderen Vorschriften
Außerhalb der EU existieren strengere Regelungen. Ohne korrekte Unterlagen kann es zu Verzögerungen bei der Ein- oder Ausreise kommen. Vor allem bei Flugreisen mit Baby oder Kindern.
Einige Länder verlangen zwingend eine Reisevollmacht, wenn Kinder ohne ihre Eltern reisen. Dazu zählen zum Beispiel:
Griechenland
Serbien
Bosnien
Nordmazedonien
Slowenien
Großbritannien
In manchen dieser Staaten brauchen Sie zusätzlich zur Reisevollmacht eine amtliche Beglaubigung der Unterschriften.
In folgenden Ländern ist eine Beglaubigung durch Behörden vorgeschrieben oder empfohlen:
Pflicht: Bosnien, Griechenland, Nordmazedonien
Empfohlen: Serbien
Die Beglaubigung kann bei Notaren oder öffentlichen Stellen wie Stadtverwaltungen erfolgen. Öffentlich bestätigte Stellen prüfen ausschließlich die Unterschriften, nicht den Inhalt des Dokuments. Ein Anspruch auf Beglaubigung besteht nicht in jedem Fall.
Folgende Unterlagen sollten Sie zusätzlich mitführen:
Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
Nachweis zum Sorgerecht, falls nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist
Reisepass der begleitenden Person
Eine vollständige Reisevollmacht enthält mehrere Angaben, damit Behörden sie problemlos anerkennen können. Diese Angaben sind notwendig:
Name, Geburtsdatum und Anschrift des Kindes
Daten der sorgeberechtigten Eltern
Name und Anschrift der Begleitperson
Reisedaten (Ziel, Zeitraum, Transportmittel)
Erklärung, dass das Kind reisen darf
Kontaktdaten für Rückfragen
Unterschriften der Sorgeberechtigten
Optional können Sie eine Notfallnummer und einen Hinweis auf eine bestehende Auslandskrankenversicherung ergänzen.
Mit unserer beschreibbaren Reisevollmacht-Vorlage geben Sie Ihr Einverständnis und beugen Problemen bei der Grenzkontrolle vor. Füllen Sie für jedes Kind eine eigene Reisevollmacht aus und machen Sie dabei folgende Angaben:
Daten des Kindes
Daten der sorgeberechtigten Person(en)
Daten der Begleitperson
Daten der Reise
Notfallkontakte
Versicherungsschutz
Wann ist eine amtliche Beglaubigung nötig? Viele Länder verlangen eine geprüfte Unterschrift, um die Echtheit der Zustimmung sicherzustellen. Die Beglaubigung erfolgt bei:
Notaren
Gemeinden
Städten
ausgewählten öffentlichen Stellen
Für manche Zielstaaten empfiehlt es sich, die Vollmacht in die Landessprache übersetzen zu lassen. Besonders bei Reisen nach Südosteuropa oder Südamerika erleichtert dies die Kommunikation mit Behörden.
Nicht jede öffentliche Stelle ist verpflichtet, eine Beglaubigung vorzunehmen. Manche Behörden bieten diesen Service an, andere nicht. Wenn eine Stelle keine Beglaubigung durchführt, bleibt als Alternative der Notar – dort ist die Beglaubigung in der Regel kostenpflichtig.
Wenn Sie unsicher sind, welche Unterlagen vom Reiseland verlangt werden, fragen Sie beim Konsulat des Ziellandes nach.
Gut vorbereitet zu sein, erleichtert die gesamte Reiseorganisation. Diese Maßnahmen helfen:
Dokumente doppelt sichern – digital und in Papierform. So bleiben die Unterlagen im Notfall verfügbar.
Rechtzeitig bei Botschaften einen Termin anfragen
Erkundigen Sie sich bei Botschaft oder Konsulat, ob über die Reisevollmacht hinaus weitere Dokumente benötigt werden.
Auslandskrankenversicherung abschließen
Für Kinder, die ohne Eltern verreisen, ist eine Auslandskrankenversicherung unbedingt empfehlenswert. Viele Länder verlangen sogar ausdrücklich einen Krankenversicherungsschutz für Minderjährige.
Lesen Sie hier: Ihr Kind ist über die Europäische Krankenversicherungskarte geschützt? Warum eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung trotzdem ratsam ist.
Ausweis des Kindes
Reisevollmacht
Kontaktdaten der sorgeberechtigten Eltern
Geburtsurkunde
Nachweise zum Sorgerecht
Versicherungskarte
Die Reisevollmacht hat einen wichtigen Hintergrund: Grenzbehörden müssen sicherstellen, dass Kinder nicht gegen den Willen der Erziehungsberechtigten reisen. So sollen potenzielle Fälle von Kindesentzug verhindert werden.
Abweichender Nachname: Wenn das Kind einen anderen Nachnamen trägt, sollte die Geburtsurkunde unbedingt mitgeführt werden, um die Abstammung zu belegen.
Alleiniges Sorgerecht: In diesem Fall genügt der Nachweis zum Sorgerecht, der bei Kontrollen vorgezeigt werden kann.
Eine Reisevollmacht wirkt auf den ersten Blick einfach. In der Praxis passieren jedoch immer wieder kleine Fehler, die an Grenzen zu Verzögerungen führen können. Die häufigsten Stolpersteine lassen sich mit guter Vorbereitung vermeiden.
Oft fehlen wichtige Eckdaten wie der Zeitraum der Reise, die vollständigen Kontaktdaten der Sorgeberechtigten oder die genaue Beziehung der Begleitperson zum Kind. Je vollständiger die Angaben, desto reibungsloser verläuft die Kontrolle.
Eine der häufigsten Ursachen für Probleme beim Grenzübertritt sind fehlende oder unleserliche Unterschriften. Beide Eltern sollten unterzeichnen, sofern sie sorgeberechtigt sind.
Die Angaben in der Vollmacht müssen mit Ausweis- und Reisedokumenten übereinstimmen. Unterschiede bei Namensschreibweisen oder Adressdaten führen oft zu Nachfragen.
Gerade außerhalb der EU erleichtert eine zweisprachige Ausfertigung der Reisevollmacht den Ablauf. Viele Länder schätzen es, wenn die Vollmacht zusätzlich in der Landessprache vorliegt.
Wer diese Punkte berücksichtigt, reduziert das Risiko unnötiger Verzögerungen deutlich.
Eine Reisevollmacht schafft Klarheit für Behörden. Damit Kinder unterwegs auch medizinisch abgesichert sind, benötigen sie zudem den passenden Auslandskrankenversicherungsschutz.
Viele Länder verlangen einen gültigen Krankenversicherungsschutz für reisende Kinder. Die Versicherung sollte folgende Leistungen enthalten:
medizinische Behandlung im Ausland
Notfallhilfe mit rund um die Uhr erreichbarem Service
Einige Staaten überprüfen bei der Einreise sogar explizit, ob ein entsprechender Versicherungsnachweis vorhanden ist.
Wenn Ihr Kind mit Freunden, Verwandten oder einer Gruppe reist, prüfen Sie, ob Ihr Familien-Versicherungsschutz auch gilt, wenn Ihr Kind allein verreist. Eltern sollten den Reiseschutz wie folgt prüfen:
Gilt der Schutz unabhängig von der Begleitperson?
Ist ein medizinischer Ansprechpartner oder medizinische Ansprechpartnerin erreichbar?
Sind mehrwöchige oder längere Aufenthalte abgedeckt?
Ideal ist ein kleines Dokumentenset, das die Begleitperson jederzeit mitführen kann:
Reisevollmacht
Kopie des Ausweises der sorgeberechtigten Eltern
Versicherungsschein oder Versicherungsbestätigung
Notfallnummern
Eine gut vorbereitete Reisevollmacht gehört zu den wichtigsten Unterlagen, sobald Kinder ohne Eltern verreisen. Sie verhindert Missverständnisse an Grenzen und sorgt dafür, dass Behörden alle nötigen Informationen erhalten. Ergänzend dazu hilft ein Blick auf typische Fehler, um Dokumente korrekt und vollständig auszufüllen. Wer außerdem auf einen passenden Reiseversicherungsschutz achtet und alle Unterlagen in zweifacher Ausführung mitführt, macht die Reiseplanung für Kinder und Begleitpersonen deutlich sicherer.
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